Alle Engelbert Strauss Arbeitsschuhe, die nach DGUV-Regel 112-191 zertifiziert sind, sind für eine individuelle Einlagenversorgung durch den Orthopädie-Schuhmacher geeignet. Zertifizierte Berufs- und Sicherheitsschuhe von engelbert strauss dürfen bei jedem zugelassenen Orthopädie-Schuhmacher Ihrer Wahl durch orthopädische Einlagen verändert werden. Voraussetzung ist die Bestellung eines baumustergeprüften Einlagensystems durch den Orthopädie-Schuhmachermeister bei unseren Partnern.